Auszugaus den AGB´s
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5. Verpackungs- und Versandkosten
5.1 Wie bieten die folgenden Versandarten an:
Päckchen (Gewicht bis 2 kg).
Paket (abhänig vom Gesamtgewicht)
5.2 Für Lieferung innerhalb Deutschlands und Verpackungskosten berechnen wir
Päckchen (Gewicht bis 2 kg) 5,00 EUR
Paket (Gewicht bis 10 kg) 8,50 EUR
Paket (Gewicht bis 20 kg) 14,50 EUR
Paket (Gewicht bis 31,5 kg) 17,50 EUR.
Bei Auslandslieferungen berechnen wir
Päckchen (Gewicht bis 2 kg) 11,50 EUR
Paket (Gewicht bis 5 kg) 21,00 EUR
Paket (Gewicht bis 10 kg) 28,00 EUR
Paket (Gewicht bis 20 kg) 39,00 EUR
Paket (Gewicht bis 31,5 kg) 51,00 EUR.
bei Nachnahme zzgl. 5,00 EUR
6. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise in Euro, die die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% beinhalten. Es gelten die am Bestelltag gültigen Preise.
6.2 Bei Lieferung innerhalb Deutschlands sind folgende Zahlweisen möglich:
per Nachnahme,
(Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis bei Warenlieferung zu zahlen.)
Bei Lieferungen per Nachnahme erhebt die Deutsche Post AG eine zusätzliche Nachnahmegebühr von 2,00 EUR, die vom Empfänger zu entrichten ist.
per Vorkasse,
(Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich per Überweisungen auf unser Konto zu zahlen.)
Bei Zahlung per Vorkasse erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den genauen Rechnungsdaten. Bitte tragen Sie deshalb unbedingt Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer in das Bestellformular ein, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck Ihren Namen und die Auftrags- oder Rechnungsnummer an, damit wir Ihren Zahlungseingang der Bestellung zuordnen können.
per Rechnung bei Stamm- und Gewerbekunden.
(Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.)
Bei Auslandslieferungen erfolgt die Zahlung per Vorkasse.
6.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt nach §§158, 449 BGB). Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.